Intelligente Stromzähler
Seit Anfang 2010 müssen die Netzbetreiber für Neubauten und Grundsanierungen von Wohnhäusern sogenannte intelligente Stromzähler zum Einbau vorhalten. Hiermit besteht die Möglichkeit zur verbesserten Verbrauchsüberwachung für den Nutzer, die Wahl günstiger angebotsabhängiger Tarife und die Möglichkeit der Fernablesung für die Netzbetreiber.
vermeiden
Der Internetanschluss der Geräte zur Datenübertragung erfolgt entweder mittels PLC über die Hausstromverkabelung zum Telefonanschluss und dann ins Netz oder direkt über eingebaute Mobilfunksendegeräte, welche in definierten Intervallen die Daten über die Mobilfunkbetreiber ins Netz übertragen. Diese beiden Lösungen sind grundsätzlich nicht empfehlenswert.
Das Prinzip der funk- oder PLC-basierten Datenerfassung hält auch Einzug bei Wasser-, Gas- und Wärmeverbrauchszählern. Systeme, die mit PLC oder häufiger Datenübermittlung per Funk in die Mobilfunknetze arbeiten, sind nicht zu akzeptieren. Funkausleseeinheiten, die durch eine externe Aktivierung ein- oder wenige Male im Jahr ausgelesen werden, sind hingegen unkritisch.
empfohlen
Je nach Angebot der Hersteller/der Netzbetreiber besteht die Möglichkeit, eine separate, geschirmte Datenleitung (LAN-Kabel) zur Telefonzentrale anzuschließen. Der aktuell angebotene Zähler der EnBW z.B. bietet diese Möglichkeit (Mai 2010).
empfohlen
Gebäudeeigentümer sind nicht verpflichtet, die Nutzung von Funk- oder PLC basierten Zählern zuzulassen. Verpflichten Sie den Netzbetreiber auf eine elektrosmogfreie Datenübertragung (z.B. LAN-Kabel). Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter.





